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Kosten Die Sprachtherapie wird in der Regel von den Krankenkassen bezahlt.
Dies gilt für gesetzliche und private Krankenversicherungen. Voraussetzung dafür ist, daß die Therapie ärztlich verordnet wird. Die sprachtherapeutische Verordnung (Rezept) kann von Hausärzten, Kinder- und HNO-Ärzten, Neurologen, Psychologen, Zahnärzten und Kieferorthopäden ausgestellt werden.
Kinder sind von Zuzahlungen befreit. Für Patienten ab 18 Jahren fällt 10% der Gebühr plus die Rezeptgebühr an. Diese Zuzahlungen entfallen bei chronisch Kranken, die einen Befreiungsausweis der Krankenkassen vorlegen.
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